GESETZLICH VERSICHERTE PATIENTEN
Du kommst mit einer Verordnung ( Rezept ) vom Arzt zu uns.
Diese Verordnung muss in einem Zeitraum von bis zu 28 Tagen eingelöst werden.
Der Verordnungsumfang wird vorher vom Arzt festgelegt.
Die Zuzahlung ( Prozentualer Anteil eines Rezeptes ) ist bis zum dritten Behandlungstermin vor Ort zu bezahlen.
Bitte informiere dich vorher telefonisch, ob das ausgestellte Rezept bei uns eingelöst werden kann oder unter Umständen gerändert werden muss. Falls wir gewisse Therapien nicht anbieten, können wir dir gerne eine Empfehlung für eine weitere Anlaufstelle aussprechen.